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AGB

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma Top Überdachung

Inh. Andzej Gavanovskij
Lahnstr. 6
65479 Raunheim
Tel: ++49 (0) 157 – 5417 00 99
E-Mail: info@Top-Überdachung.de

welche im Folgenden als Top Überdachung bezeichnet wird.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Vertragsschluss in den Geschäftsräumen der Top Überdachung

Beim Vertragsschluss in einer Filiale der Top Überdachung kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden der Top Überdachung zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.

2.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der Top Überdachung

Beim Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der Top Überdachung (z.B. beim Kunden vor Ort) kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden und der Top Überdachung zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.

2.3 Vertragsschluss per Fernkommunikation

a. Kunden haben über die Webseite der Top Überdachung die Möglichkeit, sich über das vorhandene Produktsortiment zu informieren. Dort abgegebene Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für Anfragen zur Erstellung eines Angebots über sonstige Fernkommunikationsmittel. Die Top Überdachung unterbreitet den Kunden auf Anfrage ein verbindliches Angebot in Textform. Sofern im Angebot nicht abweichend bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb von 10 Werktagen verbindlich annehmen. Danach ist die Top Überdachung nicht mehr an das Angebot gebunden.

b. Die Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf grundsätzlich der Textform.

Etwaige Bestellbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichungen zwischen Angebot, Annahme und Bestellbestätigung sowie Unrichtigkeiten sind der Top Überdachung umgehend anzuzeigen. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter Änderungswünsche hat der Kunde keinen Anspruch.

c. Die Abwicklung eines nach Ziffer 2.3 angefragten Vertragsangebotes und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

2.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffenden Änderungen sind nur gültig, sofern die Top Überdachung sie in Textform bestätigt hat. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins gegenüber der Top Überdachung äußert. Die Top Überdachung weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Monteure der Top Überdachung nicht bevollmächtigt sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.

2.5 Die Top Überdachung ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige technische Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Vertragsgegenstandes vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Die Top Überdachung hält den Kunden über solche Änderungen informiert.

 

§ 3 Abstimmung der Lieferung oder Montage

3.1 Liefer- und Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und der Top Überdachung ausdrücklich und in Textform zu vereinbaren.

3.2 Ist die Top Überdachung für die Lieferung- und/oder Montage selbst auf Lieferungen Dritter angewiesen, ist sie berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin zu ändern, wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert die Top Überdachung den Kunden in Textform und vereinbart mit ihm einen neuen Liefer und/oder Montagetermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte Terminabsagen.

3.3 Der Kunde ist berechtigt, der Top Überdachung eine angemessene Frist zur Lieferung und/oder Montage zu setzen, wenn seit dem ersten erfolglosen Liefer- und/oder Montagetermin acht Wochen vergangen sind. Im Falle des erfolglosen Verstreichens dieser Frist ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung und/oder Montage oder Nichterfüllung, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 7.

3.4 Bietet die Top Überdachung die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der von der Top Überdachung angegebenen Geschäftszeiten unter der von der Top Überdachung angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

 

§ 4 Gefahrübergang

4.1 Lieferung von Waren

a. Bei Waren, die ohne Montagevereinbarung per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung “frei Bordsteinkante”, also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.

b. Scheitert die Zustellung von Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die der Top Überdachung hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Zusendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung diesbezüglich getroffene Regelung.

c. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die Top Überdachung die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die Top Überdachung die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und die Top Überdachung dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

4.2 Montage

a. Ist für die Leistung der Top Überdachung eine Abnahme vorgesehen, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Leichte, montagebedingte Verunreinigungen des Werks sind unwesentliche Mängel und berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung.

b. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Top Überdachung dem Kunden nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels gegenüber der Top Überdachung verweigert hat.

c. Die Rechtsfolgen aus Ziffer 4.2 Abs. b. treten nur dann ein, wenn die Top Überdachung den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der Hinweis muss in Textform erfolgen.

d. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk gemäß Ziffer 4.2 lit a. ab, obschon er den Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-, Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält.

e. Die Top Überdachung und der Kunde führen nach Abschluss der Montage eine gemeinsame Inaugenscheinnahme des Werkes durch und erstellen hierüber ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung an der Durchführung der Inaugenscheinnahme sowie der Erstellung des Abnahmeprotokolls zu verweigern. Sofern der Kunde bei Abnahme nicht anwesend ist hat er sicherzustellen, dass ein bevollmächtigter Vertreter die Abnahme durchführen kann.

f. Die Top Überdachung trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung eines Werks bis zu dessen Abnahme durch den Kunden. Kommt der Kunde in Verzug mit der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Teilabnahmen sind zulässig. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung etwaiger vom Kunden für die Herstellung des Werks bereitgestellter oder bereitzustellender Leistungen ist die Top Überdachung nicht verantwortlich.

g. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Von der Übergabe an Gebühren dem Kunden die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Versendet die Top Überdachung auf Verlangen des Kunden verkaufte Sachen an einen anderen als den Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Top Überdachung die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

 

§ 5 Preise und Zahlung

5.1 Vertraglich vereinbarter Preis ist der in der Bestellbestätigung genannte Preis in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwert-/Umsatzsteuer, inkl. Verpackung und/oder Transport- bzw. Versandkosten sowie Montagekosten.

5.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot der Top Überdachung mitgeteilt. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bei Auswahl einem Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert wurde und dem Kunden die Rechnung zugegangen ist. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Schecks, Bank- oder Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei der Top Überdachung eingeht, als Zahlungseingang. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Top Überdachung berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die Top Überdachung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmen und gewerblich handelnden Personen gemäß § 288 (5) BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € zu berechnen. Gegenüber Privatpersonen ist die Top Überdachung berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen. 

5.4 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nach der Bestellbestätigung der Top Überdachung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand, der Top Überdachung durch vom Kunden beauftragte Dritte entsteht, die nicht im Lager der Top Überdachung stehen, gegenüber der Top Überdachung zu vergüten.

5.5 Sofern die Leistungen der Top Überdachung sechs Monate oder später nach Vertragsschluss erbracht werden, ist sie berechtigt, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-,  Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die Lieferungen und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.

5.6 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht, wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst, dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Top Überdachung.

6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend:

a. Die Top Überdachung behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

b. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Top Überdachung unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. 

c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die Top Überdachung in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab. Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Top Überdachung, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die Forderung nicht eingezogen.

 

§ 7 Gewährleistung

7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

7.2 Soweit die Top Überdachung in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen nicht als verbindlich bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter. Herstellungsbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie in dem Drahtstrukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.

7.3 Soweit der gelieferte Gegenstand oder das Gewerk nicht die zwischen dem Kunden und der Top Überdachung vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder nicht die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der Top Überdachung erwarten konnte, ist die Top Überdachung zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Top Überdachung aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

7.4 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann die Top Überdachung nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Die Top Überdachung kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

7.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt oder der Kunde ausdrücklich eine weitere Nacherfüllung verlangt.

7.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Top Überdachung die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

7.7 Die Top Überdachung behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Top Überdachung zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Die Top Überdachung wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

7.8 Die Top Überdachung übernimmt keine Gewährleistung bei Schäden an der Ware durch gewöhnliche Verschleißerscheinungen, unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung oder Reparaturversuche in Eigenregie.

7.9 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte Erscheinungen an Gläsern dar: unauffällige optische Erscheinungen, farbige Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes (Doppelscheibeneffekt) bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten, Biegenarben bei gewölbten Gläsern. Grundlage sind die „Visuellen Richtlinien“ der Glashersteller. Voraussetzung für die Gewährleistung bei eloxierten und pulverbeschichten Profilen, ist dass der Kunde, was er im Zweifel zu beweisen hat, eine ordnungsgemäße Pflege und Reinigung vorgenommen hat.

7.10 Die Oberflächenbeschichtung der gelieferten Ware erfüllt höchste Qualitätsansprüche. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität nach RAL-Gütesicherung (RAL RG631) hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5m, für Innenbauteile in einem Abstand von 3m zu erfolgen. Kleine Pickel, Kratzer, Schleifspuren und Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen Mangel und somit auch keinen Reklamationsgrund dar.

7.11 Alle Terrassenüberdachungen sind Standard ausgestattet für Deutschland Schneezone 1 und 1a. Die Lasten wie Schnee- und Windlasten, die errechnet werden und zur Statik der Terrassenüberdachung beitragen, müssen vom Kunden vor der Bestellung genau angegeben werden, damit die Top Überdachung prüfen kann, ob die Terrassenüberdachungen diese Vorgaben erfüllen. Ansonsten wird von den o.g. Standardwerten ausgegangen. Eine Gewährleistung der Top Überdachung bei fehlenden oder falschen Angaben wird hiermit ausgeschlossen.

7.12 Bei Glasschiebewänden, Glas für Terrassendach und sonstigen Glaswänden gilt: Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas und der Gefahr von Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind spätestens binnen zehn Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Für Glasbruch, Kratzer oder andere Beschädigungen, nach Lieferung und nach Einbau der Glasscheiben, übernimmt die Top Überdachung keine Haftung. 

7.13 Bei den durch die Top Überdachung hergestellten Fugen handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche bei normalem Verschleiß von der Gewährleistung ausgenommen sind. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräumen, seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendächern oder Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann die Dichtigkeit aufgrund der Verschleißerscheinungen nicht dauerhaft gewährleistet werden. Es werden keine thermischen Abdichtungen hergestellt. Geschlossene Überdachungen werden nur als sogenannte Kaltwintergärten montiert.

7.14 Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich beim Zuschnitt von Anlagen und stellt keinen Mangel dar.

7.15 Gegenüber Unternehmern gilt bei der Lieferung von Waren ergänzend: 

a. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften gilt bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Neuware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe an den Kunden, bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Gebrauchtware eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabe an den Kunden. Die Rechte des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt.

b. Die vorstehenden Verkürzungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die von der Top Überdachung, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind in den folgenden Fällen: Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Ferner haftet die Top Überdachung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, oder in sonstigen vom Gesetz aufgeführten Fällen, in denen eine Haftung der Top Überdachung zwingend vorgesehen ist.

c. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, hat er der Top Überdachung Mängel unverzüglich mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit die Top Überdachung den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Wenn sich die Top Überdachung auf Verhandlungen über eine Beanstandung einlässt, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar. 

d. Die in vorstehenden Regelungen zur Länge zur Gewährleistungsfrist gelten nicht, soweit das Gesetz, etwa für Baumängel, längere Gewährleistungsfristen vorsieht und es sich bei der Leistung der Top Überdachung um eine Leistung in diesem Sinne handelt.

 

§ 8 Montagehinweise und Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist nicht vom Auftragsumfang umfasst und darf nicht durch die Top Überdachung ausgeführt werden. Es obliegt dem Kunden diese Leistungen entsprechend zu beauftragen.

8.2 Die Entsorgung von Erdaushub bei Fundamentarbeiten, Pflaster- Betonier- oder sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche etc. obliegt dem Kunden und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und der vertraglich vereinbarten Vergütung (Montagekosten) enthalten.

8.3 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadensersatz. Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch die Top Überdachung ausgeführt. Dies gilt ebenso für Verzögerungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der Monteure, extreme Verkehrslagen, Lieferverzögerungen der Zulieferer oder sonstige Fälle Höherer Gewalt.

8.4 Der Kunde ist auf Anfrage der Top Überdachung verpflichtet, dieser nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde der Top Überdachung eine schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Top Überdachung ein vertragsgegenständliches Werk störungsfrei herstellen kann. Dies gilt insbesondere für die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer, hinterwandiger oder sonst nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä., die Entfernung sonstiger Bausubstanzen, Stoffe oder Gegenstände, die eine ungehinderte Durchführung der Montage beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der Top Überdachung auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasser- und einem gesicherten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.

8.6 Die Top Überdachung ist berechtigt, die Montage nicht zu beginnen oder abzubrechen, sollten die Voraussetzungen aus Ziffern 8.4 und 8.5 nicht gegeben sein.

8.7 Unterlässt der Kunde eine zur Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkung, kann die Top Überdachung, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkung in Verzug der Annahme gerät, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was die Top Überdachung infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwerben kann.

8.8 Der Kunde kann die Top Überdachung mit ihm obliegenden, zur Durchführung der Montage notwendigen Vorbereitungen gesondert gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung beauftragen. Für eine solche gesonderte Beauftragung gilt Ziffer 2 entsprechend.

8.9 Leistungen der Top Überdachung basieren auf typenstatischen Berechnungen. Sollten für die vertragsgegenständlichen Leistungen der Top Überdachung weitere, über die typenstatischen Berechnungen hinausgehende Planungen erforderlich sein, weist die Top Überdachung den Kunden hierauf hin. Solche Planungsleistungen sind vom Kunden extern auf Basis der typenstatischen Berechnungen der Top Überdachung zu beauftragen und nicht in der vertraglich vereinbarten Vergütung der Top Überdachung enthalten. 

8.10 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z.B. Handwerker), die im Bereich der von der Top Überdachung zu montierende Anlage, aber nicht im Pflichtenkreis der Top Überdachung tätig sind, entsprechend dieser Ziffer 8 zu instruieren. Hinsichtlich solcher Mehrkosten, die der Top Überdachung im Rahmen von Störungen entstehen, die durch vorstehend bezeichnete Dritte verursacht werden, gilt Ziffer 5.4.

8.11 Ist ein herzustellendes Werk vor der Abnahme infolge eines von dem Kunden zu verantwortenden Umstandes (z.B. Mangelhaftigkeit zugelieferter Teil-/Leistungen, Anweisungen etc.) untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die Top Überdachung zu vertreten hat, kann die Top Überdachung einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.

8.12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Kunden ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch die Top Überdachung.

8.13 Im Übrigen gilt der vertraglich vereinbarte Montageleitfaden der Top Überdachung.

 

§ 9 Haftungsbeschränkung

9.1 Die Top Überdachung haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Top Überdachung nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.3 Sofern die Top Überdachung wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste. 

9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die Mangelhaftigkeit der Ware arglistig verschwiegen wurde. Die Top Überdachung haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihr zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

9.5 Die Top Überdachung haftet nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und Katalogen. Soweit weiterführende Links den Zugang zu anderen Webseiten ermöglichen, ist die Top Überdachung für dort enthaltene fremde Inhalte nicht verantwortlich.

 

§ 10 Behördliche Genehmigungen

10.1 Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Die Top Überdachung haften nicht für die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt werden.

 

§ 11 Datenschutz

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in deren Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter https://www.top-ueberdachung.de/datenschutz/ einsehen können.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.

12.2 Bei Streitigkeiten mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand Rüsselsheim am Main als vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Die Europäische Kommission stellt unter nachfolgender Verlinkung eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Top Überdachung weder verpflichtet noch hierzu bereit.

12.4 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.