§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Firma
Top Überdachung
Inh. Andzej Gavanovskij
Robert-Koch-Straße 2
65479 Raunheim
Tel: +49 0 157 541 700 9 9
E-Mail: info@Top-Überdachung.de
welche im Folgenden als Top Überdachung bezeichnet wird.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen
werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Vertragsschluss in den Geschäftsräumen der Top Überdachung
Beim Vertragsschluss in einer Filiale der Top Uberdachung kommt der Vertrag in Textform
zwischen dem Kunden der Top Überdachung zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf
die Einbeziehung der vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich
hingewiesen.
2.2 Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der Top Überdachung
Beim Vertragsschluss außerhalb der Geschäftsräume der Top Uberdachung (z.B. beim
Kunden vor Ort) kommt der Vertrag in Textform zwischen dem Kunden und der Top
Uberdachung zustande. Der Kunde wird in diesem Fall auf die Einbeziehung der
vorliegenden AGB in das Vertragsverhältnis schriftlich oder mündlich hingewiesen.
2.3 Vertragsschluss per Fernkommunikation
a. Kunden haben über die Webseite der Top Überdachung die Möglichkeit, sich über das
vorhandene Produktsortiment zu informieren. Dort abgegebene Anfragen zur
Erstellung eines Angebotes sind für den Kunden unverbindlich. Dies gilt ebenfalls für
Anfragen zur Erstellung eines Angebots über sonstige Fernkommunikationsmittel. Die Top
Überdachung unterbreitet den Kunden auf Anfrage ein verbindliches Angebot in Textform.
Sofern im Angebot nicht abweichend bestimmt, kann der Kunde das Angebot innerhalb
von 10 Werktagen verbindlich annehmen. Danach ist die Top Überdachung nicht mehr an
das Angebot gebunden.
b. Die Annahme des Angebots durch den Kunden bedarf grundsätzlich der Textform.
Etwaige Bestellbestätigungen hat der Kunde umgehend nach Erhalt auf Richtigkeit zu
prüfen. Dies gilt insbesondere für Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichungen
zwischen Angebot, Annahme und Bestellbestätigung sowie Unrichtigkeiten sind der Top
Überdachung umgehend anzuzeigen. Auf die Umsetzung verspätet mitgeteilter
Änderungswünsche hat der Kunde keinen Anspruch.
c. Die Abwicklung eines nach Ziffer 2.3 angefragten Vertragsangebotes und Übermittlung
aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per
E-Mail und zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die
hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt
und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.4 Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige die Bestellung betreffenden Änderungen
sind nur gültig, sofern die Top Überdachung sie in Textform bestätigt hat.
Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins
gegenüber der Top Überdachung äußert. Die Top Überdachung weist den Kunden
ausdrücklich darauf hin, dass die Monteure der Top Überdachung nicht bevollmächtigt
sind, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen oder in sonstiger Art und Weise zu ändern.
2.5 Die Top Überdachung ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluss notwendige
technische Änderungen, Modifikationen oder Anpassungen des Vertragsgegenstandes
vorzunehmen, soweit dadurch keine Verschlechterung des Vertragsgegenstandes
hinsichtlich Form, Funktion oder Preis auftritt. Die Top Überdachung hält den Kunden
über solche Änderungen informiert.
§ 3 Abstimmung der Lieferung oder Montage
3.1 Liefer- und Montagetermine sowie Terminänderungen sind zwischen dem Kunden und
der Top Überdachung ausdrücklich und in Textform zu vereinbaren.
3.2 Ist die Top Überdachung für die Lieferung- und/oder Montage selbst auf Lieferungen
Dritter angewiesen, ist sie berechtigt, den Liefer- und/oder Montagetermin zu ändern,
wenn sie nicht rechtzeitig von dem Dritten beliefert wird. In diesem Fall informiert die Top
Überdachung den Kunden in Textform und vereinbart mit ihm einen neuen Liefer-
und/oder Montagetermin. Das Gleiche gilt für wetter- und witterungsbedingte
Terminabsagen.
3.3 Der Kunde ist berechtigt, der Top Überdachung eine angemessene Frist zur Lieferung
und/oder Montage zu setzen, wenn seit dem ersten erfolglosen Liefer- und/oder
Montagetermin acht Wochen vergangen sind. Im Falle des erfolglosen Verstreichens
dieser Frist ist der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatz- und/oder Aufwendungsersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung
und/oder Montage oder Nichterfüllung, gleich aus welchem Grund, bestehen nur nach
Maßgabe von Ziffer 7.
3.4 Bietet die Top Überdachung die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die
bestellte Ware innerhalb der von der Top Überdachung angegebenen Geschäftszeiten
unter der von der Top Überdachung angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall
werden keine Versandkosten berechnet.
§ 4 Gefahrübergang
4.1 Lieferung von Waren
a. Bei Waren, die ohne Montagevereinbarung per Spedition geliefert werden, erfolgt die
Lieferung “frei Bordsteinkante”, also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen
öffentlichen Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b. Scheitert die Zustellung von Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt
der Kunde die der Top Überdachung hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies
gilt im Hinblick auf die Kosten für die Zusendung nicht, wenn der Kunde sein
Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung
des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung diesbezüglich
getroffene Regelung.
c. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald die Top
Überdachung die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als
Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den
Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch
bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald die Top Überdachung die Sache
dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den
Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und die Top Überdachung dem
Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
4.2 Montage
a. Ist für die Leistung der Top Überdachung eine Abnahme vorgesehen, ist der Kunde
verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher
Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Leichte, montagebedingte
Verunreinigungen des Werks sind unwesentliche Mängel und berechtigen den Kunden
nicht zur Abnahmeverweigerung.
b. Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn die Top Überdachung dem Kunden nach
Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und
der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines
Mangels gegenüber der Top Überdachung verweigert hat.
c. Die Rechtsfolgen aus Ziffer 4.2 Abs. b. treten nur dann ein, wenn die Top Überdachung
den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Folgen einer nicht
erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat; der
Hinweis muss in Textform erfolgen.
d. Nimmt der Kunde ein mangelhaftes Werk gemäß Ziffer 4.2 lit a. ab, obschon er den
Mangel kennt, so stehen ihm die gesetzlichen Nacherfüllungs-, Selbstvornahme-,
Aufwendungsersatz- und Rücktrittsrechte nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des
Mangels bei der Abnahme vorbehält.
e. Die Top Überdachung und der Kunde führen nach Abschluss der Montage eine
gemeinsame Inaugenscheinnahme des Werkes durch und erstellen hierüber ein
schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung an der
Durchführung der Inaugenscheinnahme sowie der Erstellung des Abnahmeprotokolls zu
verweigern. Sofern der Kunde bei Abnahme nicht anwesend ist hat er sicherzustellen,
dass ein bevollmächtigter Vertreter die Abnahme durchführen kann.
f. Die Top Überdachung trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung eines Werks bis zu dessen Abnahme durch den Kunden. Kommt
der Kunde in Verzug mit der Annahme, so geht die Gefahr auf ihn über. Teilabnahmen
sind zulässig. Für den zufälligen Untergang und eine zufällige Verschlechterung etwaiger
vom Kunden für die Herstellung des Werks bereitgestellter oder bereitzustellender
Leistungen ist die Top Überdachung nicht verantwortlich.
g. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
Von der Übergabe an Gebühren dem Kunden die Nutzungen und trägt er die Lasten der
Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Versendet die Top Überdachung auf Verlangen des Kunden verkaufte Sachen an einen
anderen als den Erfüllungsort, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Top
Überdachung die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Vertraglich vereinbarter Preis ist der in der Bestellbestätigung genannte Preis in Euro
inkl. gesetzlicher Mehrwert-/Umsatzsteuer, inkl. Verpackung und/oder Transport- bzw.
Versandkosten sowie Montagekosten.
5.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Angebot der Top Überdachung
mitgeteilt. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach
Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart
haben. Bei Auswahl einem Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die
Ware geliefert wurde und dem Kunden die Rechnung zugegangen ist. In diesem Fall ist
der Kaufpreis innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen,
sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Schecks, Bank- oder
Postüberweisungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift bei der Top Überdachung eingeht,
als Zahlungseingang. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Top Überdachung
berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die
Top Überdachung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem
Basiszinssatz der EZB gegenüber Unternehmen und gewerblich handelnden Personen
gemäß § 288 (5) BGB sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40,- € zu berechnen.
Gegenüber Privatpersonen ist die Top Überdachung berechtigt, bei verspäteter Zahlung
Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verlangen.
5.4 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Art
oder Umfang auf Veranlassung des Kunden nach der Bestellbestätigung der Top
Überdachung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht
vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden gesondert
zu dem vertraglich vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Insbesondere ist der Kunde
verpflichtet, den Mehraufwand, der Top Überdachung durch vom Kunden beauftragte
Dritte entsteht, die nicht im Lager der Top Überdachung stehen, gegenüber der Top
Überdachung zu vergüten.
5.5 Sofern die Leistungen der Top Überdachung sechs Monate oder später nach
Vertragsschluss erbracht werden, ist sie berechtigt, angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- und sonstiger Kosten für die
Lieferungen und Leistung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen.
5.6 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Diese Einschränkung des Aufrechnungsrechts gilt nicht,
wenn die zur Aufrechnung gestellte Geldforderung aus einem Anspruch erwächst,
dessentwegen der Kunde auch zurückbehalten könnte oder hätte zurückbehalten können.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung Eigentum der Top Überdachung.
6.2 Gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt ergänzend:
a. Die Top Überdachung behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum
Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
b. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,
die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten vor
dem Eigentumsübergang durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der
Kunde die Top Überdachung unverzüglich schriftlich darüber zu benachrichtigen, wenn
der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang weiter zu
veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Kunde schon jetzt an die Top Überdachung in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab.
Dies gilt auch dann, wenn die Kaufsache verarbeitet und dann weiterverkauft wird. Der
Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die
Befugnis der Top Überdachung, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Verzug besteht und
kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden gestellt ist, oder
die Zahlungseinstellung vorliegt, wird die Abtretung jedoch nicht offengelegt und die
Forderung nicht eingezogen.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die
Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Soweit die Top Überdachung in Prospekten, Anzeigen und sonstigen
Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen oder Zeichnungen nicht als
verbindlich bezeichnet, haben diese lediglich indikativen Charakter. Herstellungsbedingte
Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönungen sowie
in dem Drahtstrukturverlauf sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig.
7.3 Soweit der gelieferte Gegenstand oder das Gewerk nicht die zwischen dem Kunden
und der Top Überdachung vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die
nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet oder nicht die
Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach den öffentlichen Äußerungen der Top
Überdachung erwarten konnte, ist die Top Überdachung zur Nacherfüllung verpflichtet.
Dies gilt nicht, wenn die Top Überdachung aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
7.4 Verlangt der Kunde Nacherfüllung, so kann die Top Überdachung nach ihrer Wahl den
Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Die Top Überdachung kann die
Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
7.5 Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder
der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn
sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen
Umständen etwas anderes ergibt oder der Kunde ausdrücklich eine weitere Nacherfüllung
verlangt.
7.6 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Top Überdachung die Nacherfüllung
insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der
vereinbarten Vergütung (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
7.7 Die Top Überdachung behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für
den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Top Überdachung zu vertreten ist und
dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer
abgeschlossen hat. Die Top Überdachung wird alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur
teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die
Gegenleistung unverzüglich erstattet.
7.8 Die Top Überdachung übernimmt keine Gewährleistung bei Schäden an der Ware
durch gewöhnliche Verschleißerscheinungen, unsachgemäße Behandlung,
Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen, Gewaltanwendung oder Reparaturversuche
in Eigenregie.
7.9 Keine Mängel stellen beispielsweise folgende technisch-physikalisch bedingte
Erscheinungen an Gläsern dar: unauffällige optische Erscheinungen, farbige
Spiegelungen (Interferenzen), optische Erscheinungen bei Isoliergläsern und bei
vorgespannten Gläsern (Hammerschlag), Verzerrungen des äußeren Spiegelbildes
(Doppelscheibeneffekt) bei Isoliergläsern, Aufhängepunkte bei vorgespannten,
Biegenarben bei gewölbten Gläsern. Grundlage sind die „Visuellen Richtlinien“ der
Glashersteller. Voraussetzung für die Gewährleistung bei eloxierten und
pulverbeschichten Profilen, ist dass der Kunde, was er im Zweifel zu beweisen hat, eine
ordnungsgemäße Pflege und Reinigung vorgenommen hat.
7.10 Die Oberflächenbeschichtung der gelieferten Ware erfüllt höchste
Qualitätsansprüche. Die Beurteilung der Beschichtungsqualität nach RALGütesicherung
(RAL RG631) hat ohne Hilfsmittel, für Außenbauteile in einem Abstand von 5m, für
Innenbauteile in einem Abstand von 3m zu erfolgen. Kleine Pickel, Kratzer, Schleifspuren
und Schweißnähte, die aus diesem Abstand nicht deutlich sichtbar sind, stellen keinen
Mangel und somit auch keinen Reklamationsgrund dar.
7.11 Alle Terrassenüberdachungen sind Standard ausgestattet für Deutschland
Schneezone 1 und 1a. Die Lasten wie Schnee- und Windlasten, die errechnet werden und
zur Statik der Terrassenüberdachung beitragen, müssen vom Kunden vor der Bestellung
genau angegeben werden, damit die Top Überdachung prüfen kann, ob die
Terrassenüberdachungen diese Vorgaben erfüllen. Ansonsten wird von den o.g.
Standardwerten ausgegangen. Eine Gewährleistung der Top Überdachung bei fehlenden
oder falschen Angaben wird hiermit ausgeschlossen.
7.12 Bei Glasschiebewänden, Glas für Terrassendach und sonstigen Glaswänden gilt:
Wegen der besonderen Eigenschaften von Glas und der Gefahr von
Beschädigungen, ist der Kunde zur unverzüglichen Prüfung verpflichtet. Alle
offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen sind
spätestens binnen zehn Tagen, in jedem Fall vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich
anzuzeigen. Für Glasbruch, Kratzer oder andere Beschädigungen, nach Lieferung und
nach Einbau der Glasscheiben, übernimmt die Top Überdachung keine Haftung.
7.13 Bei den durch die Top Überdachung hergestellten Fugen handelt es sich größtenteils
um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche bei normalem Verschleiß von der
Gewährleistung ausgenommen sind. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräumen,
seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendächern oder
Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann die Dichtigkeit aufgrund der
Verschleißerscheinungen nicht dauerhaft gewährleistet werden. Es werden keine
thermischen Abdichtungen hergestellt. Geschlossene Überdachungen werden nur als
sogenannte Kaltwintergärten montiert.
7.14 Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist üblich beim Zuschnitt von Anlagen und stellt keinen
Mangel dar.
7.15 Gegenüber Unternehmern gilt bei der Lieferung von Waren ergänzend:
a. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften gilt bei Verträgen mit Unternehmern
über die Lieferung von Neuware eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Übergabe
an den Kunden, bei Verträgen mit Unternehmern über die Lieferung von Gebrauchtware
eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Übergabe an den Kunden. Die Rechte
des Unternehmers aus den §§ 478, 479 BGB bleiben hiervon unberührt.
b. Die vorstehenden Verkürzungen der Gewährleistungsfrist gelten nicht für Ansprüche
aufgrund von Schäden, die von der Top Überdachung, deren gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind in den folgenden Fällen: Bei Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Pflichtverletzung, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung einer
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalspflicht). Ferner haftet die Top Überdachung nach dem Produkthaftungsgesetz,
soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, oder
in sonstigen vom Gesetz aufgeführten Fällen, in denen eine Haftung der Top
Überdachung zwingend vorgesehen ist.
c. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, hat er der Top Überdachung Mängel unverzüglich
mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen, anderenfalls gilt die
Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Das Vorstehende gilt nicht, soweit
die Top Überdachung den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende
Garantie übernommen hat. Wenn sich die Top Überdachung auf Verhandlungen über eine
Beanstandung einlässt, stellt dies keinesfalls einen Verzicht auf den Einwand der
verspäteten, ungenügenden oder unbegründeten Mängelrüge dar.
d. Die in vorstehenden Regelungen zur Länge zur Gewährleistungsfrist gelten nicht,
soweit das Gesetz, etwa für Baumängel, längere Gewährleistungsfristen vorsieht und es
sich bei der Leistung der Top Überdachung um eine Leistung in diesem Sinne handelt.
§ 8 Montagehinweise und Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung,
Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist nicht vom Auftragsumfang
umfasst und darf nicht durch die Top Überdachung ausgeführt werden. Es obliegt dem
Kunden diese Leistungen entsprechend zu beauftragen.
8.2 Die Entsorgung von Erdaushub bei Fundamentarbeiten, Pflaster- Betonier- oder
sonstige Arbeiten für den Verschluss der Fundamentoberfläche etc. obliegt dem Kunden
und sind nicht in dem Vertragsgegenstand und der vertraglich vereinbarten Vergütung
(Montagekosten) enthalten.
8.3 Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht
weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadensersatz.
Die Montage wird dann, sobald das Wetter es zulässt, durch die Top Überdachung
ausgeführt. Dies gilt ebenso für Verzögerungen wegen krankheitsbedingter Ausfälle der
Monteure, extreme Verkehrslagen, Lieferverzögerungen der Zulieferer oder sonstige Fälle
Höherer Gewalt.
8.4 Der Kunde ist auf Anfrage der Top Überdachung verpflichtet, dieser nachzuweisen,
dass er Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die vertragsgegenständliche
Anlage errichtet werden soll. Andernfalls hat der Kunde der Top Überdachung eine
schriftliche Zustimmung zu Errichtung der vertragsgegenständlichen Anlage des
rechtmäßigen Eigentümers vorzulegen.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Top Überdachung ein vertrags-
gegenständliches Werk störungsfrei herstellen kann. Dies gilt insbesondere für
die Gewährleistung freier Zugänge zur Baustelle, die Sicherung empfindlicher Flächen
oder Möbelstücke, die Mitteilung hinsichtlich unterirdischer, hinterwandiger oder sonst
nicht äußerlich erkennbarer Leitungen o.ä., die Entfernung sonstiger Bausubstanzen,
Stoffe oder Gegenstände, die eine ungehinderte Durchführung der Montage
beeinträchtigen könnten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der Top Überdachung
auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasser- und einem gesicherten
Stromanschluss zur Verfügung zu stellen.
8.6 Die Top Überdachung ist berechtigt, die Montage nicht zu beginnen oder
abzubrechen, sollten die Voraussetzungen aus Ziffern 8.4 und 8.5 nicht gegeben sein.
8.7 Unterlässt der Kunde eine zur Herstellung des Werkes erforderliche Mitwirkung, kann
die Top Überdachung, wenn der Kunde durch das Unterlassen der Mitwirkung in Verzug
der Annahme gerät, eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der
Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der
vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was die Top Überdachung infolge
des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer
Arbeitskraft erwerben kann.
8.8 Der Kunde kann die Top Überdachung mit ihm obliegenden, zur Durchführung der
Montage notwendigen Vorbereitungen gesondert gegen Zahlung einer entsprechenden
Vergütung beauftragen. Für eine solche gesonderte Beauftragung gilt Ziffer 2
entsprechend.
8.9 Leistungen der Top Überdachung basieren auf typenstatischen Berechnungen. Sollten
für die vertragsgegenständlichen Leistungen der Top Überdachung weitere, über die
typenstatischen Berechnungen hinausgehende Planungen erforderlich sein, weist die Top
Überdachung den Kunden hierauf hin. Solche Planungsleistungen sind vom Kunden
extern auf Basis der typenstatischen Berechnungen der Top Überdachung zu beauftragen
und nicht in der vertraglich vereinbarten Vergütung der Top Überdachung enthalten.
8.10 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte (z.B. Handwerker), die im Bereich der von der Top
Überdachung zu montierenden Anlage, aber nicht im Pflichtenkreis der Top Überdachung
tätig sind, entsprechend dieser Ziffer 8 zu instruieren. Hinsichtlich solcher Mehrkosten, die
der Top Überdachung im Rahmen von Störungen entstehen, die durch vorstehend
bezeichnete Dritte verursacht werden, gilt Ziffer 5.4.
8.11 Ist ein herzustellendes Werk vor der Abnahme infolge eines von dem Kunden zu
verantwortenden Umstandes (z.B. Mangelhaftigkeit zugelieferter Teil-/Leistungen,
Anweisungen etc.) untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne
dass ein Umstand mitgewirkt hat, den die Top Überdachung zu vertreten hat, kann die Top
Überdachung einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz
der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen verlangen.
8.12 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde keinen Urlaub am
Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Kunden ist. Es folgt
dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung
durch die Top Überdachung.
8.13 Im Übrigen gilt der vertraglich vereinbarte Montageleitfaden der Top Überdachung.
§ 9 Haftungsbeschränkung
9.1 Die Top Überdachung haftet uneingeschränkt für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Top Überdachung nur bei Verletzung einer
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung bei Vorliegen einfacher
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.3 Sofern die Top Überdachung wie vorstehend für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die
Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen nach den bei
Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise gerechnet werden musste.
9.4 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht, sofern eine
Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder die Mangelhaftigkeit der
Ware arglistig verschwiegen wurde. Die Top Überdachung haftet ferner unbeschränkt für
Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz von ihr zu ersetzen sind, sowie für
Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
9.5 Die Top Überdachung haftet nur für eigene Inhalte auf unseren Webseiten und
Katalogen. Soweit weiterführende Links den Zugang zu anderen Webseiten
ermöglichen, ist die Top Überdachung für dort enthaltene fremde Inhalte nicht
verantwortlich.
§ 10 Behördliche Genehmigungen
10.1 Die Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen ist u.U. genehmigungspflichtig.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten etwa erforderliche behördliche
Genehmigungen vor Bauausführung einzuholen. Die Top Überdachung haften nicht für
die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens und/oder Baustopps oder Geldbußen, die
dem Kunden wegen eines Verstoßes gegen die geltenden Bauordnungen auferlegt
werden.
§ 11 Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder in deren
Zusammenhang personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Datenschutz-
Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden, sofern die Voraussetzungen des Art. 6
Abs. 1 DS-GVO vorliegen. Ergänzend gilt unsere Datenschutzerklärung, welche Sie unter
https://www.top-ueberdachung.de/datenschutz/ einsehen können.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-
Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht
entgegensteht.
12.2 Bei Streitigkeiten mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand Rüsselsheim am Main als
vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Die Europäische Kommission stellt unter nachfolgender Verlinkung eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist die Top Überdachung weder verpflichtet noch
hierzu bereit.
12.4 Ist eine der vorstehenden Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,
Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, bleiben alle
anderen Bestimmungen hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang